Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Allgemeines
Diese Bedingungen gelten für jeden Geschäftsverkehr mit der Würzburger Hofbräu GmbH, im Folgenden kurz "Brauerei" genannt, und zwar auch dann, wenn sie nicht jeweils ausdrücklich zum Gegenstand des einzelnen Geschäfts gemacht sind, soweit nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart ist.

II. Lieferbedingungen
Der Versand von Waren erfolgt stets, soweit er nicht durch firmeneigene Kraftfahrzeuge vorgenommen wird, auf Gefahr des Kunden ab Brauerei oder Lager. Teillieferungen sind zulässig.

III. Zahlungsbedingungen
Die jeweils von der Brauerei festgesetzten Tages-Abgabepreise sind vereinbart. Brauerei-Rechnungen sind ohne Abzug bei Rechnungserhalt bar zu erfüllen, soweit nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist. Die von der Brauerei zugestellten Kontoauszüge gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb von vier Wochen seit dem Datum des Kontoauszuges Widerspruch erhebt. Die Brauerei verpflichtet sich, den Kunden bei Beginn der Frist darauf hinzuweisen, dass sein Schweigen nach Fristablauf als Genehmigung des Auszuges gilt. Die Brauerei ist berechtigt, Zahlungen wahlweise zur Tilgung von Warenschulden, von gewährten Krediten, von rückständigen Zinsen und anderen Forderungen zu verwenden. Der Kunde oder Schuldner verzichtet auf das Bestimmungsrecht nach § 366 BGB.

IV. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie bis zur Bezahlung aller sonstigen Forderungen der Brauerei einschließlich Nebenforderungen bleiben die gelieferten Waren Eigentum der Brauerei. Der Kunde ist jedoch berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu verkaufen, jedoch nur, solange die Brauerei nicht widerspricht. Soweit der Kunde noch unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware der Brauerei weiterveräußert, gelten mit dem Abschluss solcher Verträge die dem Kunden gegen Dritte zustehenden Forderungen in vollem Umfang an die Brauerei abgetreten. Die Brauerei ist berechtigt, dem Abnehmer des Kunden, zu dessen Namhaftmachung der Kunde verpflichtet ist, die Abtretung mitzuteilen und die abgetretene Forderung im eigenen Namen geltend zu machen. Enthalten die Einkaufsbedingungen des Dritten eine Beschränkung der Abtretungsbefugnis oder macht der Dritte die Abtretung der Kaufpreisforderung von seiner Zustimmung abhängig, so ist der Brauerei die Zustimmung des Dritten schriftlich vor der Lieferung vorzulegen. Für den Fall, dass die Zustimmung verweigert wird, wird die Brauerei zugleich mit der Auftragserteilung unwiderruflich ermächtigt, die aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware in Haupt- und Nebensache, insbesondere der fakturierten Umsatzsteuer, entstehende Forderung im Namen und für die Rechnung des Kunden einzuziehen. Der Kunde erteilt damit zugleich dem Dritten unwiderruflich Zahlungsanweisung zugunsten der Brauerei. Sofern die der Brauerei zustehenden Sicherheiten den realisierbaren Wert ihrer Forderung um mehr als 20 Prozent übersteigen, ist die Brauerei verpflichtet, auf Verlangen des Kunden die entsprechenden Sicherheiten freizugeben; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt der Brauerei.

V. Gewährleistung und Schadensersatz
Mengenmäßige Mängel sind sofort bei Empfang der Sendung, Qualitätsmängel innerhalb von 8 Tagen nach Empfang schriftlich zu rügen. Maßgebend ist das Datum des Lieferscheines. Die Gewährleistung der Brauerei insgesamt oder bezüglich einzelner Teile beschränkt sich auf das Recht zur Ersatzlieferung. Wenn die Ersatzlieferung fehlschlägt, steht dem Kunden nach seiner Wahl ein Anspruch auf Herabsetzung des Kaufpreises oder die Rückgängigmachung des Vertrages zu. Weitere Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen. Eventuelle Mängel- und/oder sonstige Gegenansprüche geben dem Kunden kein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht, es sei denn, die Forderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Für Waren, die auf Wunsch des Kunden die Brauerei bei Frostgefahr verlassen, wird eine Haltbarkeitsgarantie nicht übernommen. Die Brauerei haftet auf Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Brauerei haftet auch, sofern sie schuldhaft eine vertragswesentliche Pflicht verletzt. Die Höhe der Haftung ist – ausgenommen bei Vorsatz – auf den Umfang des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden beschränkt. Die gesetzliche Haftung wegen eines Personenschadens wie auch die Ansprüche des Kunden aus dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.

VI. Leergut
Das gesamte Mehrweg-Leergut (Fässer, Kästen, Flaschen usw.) bleibt trotz Pfandzahlung Eigentum der Brauerei. Es darf weder veräußert noch anderweitig verwendet werden. Der Anspruch auf Rücknahme des Leerguts und Erstattung des Pfandes kann nach Entleerung der Behältnisse nicht mehr abgetreten werden. Der Kunde trägt bis zur Wiedererlangung des Besitzes durch die Brauerei jede Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung, auch in den Fällen höherer Gewalt. Die Brauerei ist nur verpflichtet, Kästen mit den jeweils hierfür vorgesehenen und von der Brauerei ausgelieferten Flaschenarten (sog. sortiertes Mehrwegleergut) zurückzunehmen. Der Kunde hat ihm abhandengekommene Gegenstände nach Wahl der Brauerei durch gleichwertige zu ersetzen oder den jeweils geltenden Tagespreis abzüglich einer Pauschale von 20 % zur Abgeltung "neu und alt" eines gleichwertigen neuen Gegenstandes zu entrichten.

VII. Reklamegegenstände
Krüge und Gläser, die von der Brauerei geliefert wurden, dürfen nicht zum Ausschank fremder Biere und alkoholfreier Getränke verwendet werden.

VIII. Aufrechnung
Dem Kunden sind Aufrechnungen gegen Forderungen der Brauerei nicht gestattet, es sei denn, sie sind anerkannt oder rechtskräftig festgestellt.

IX. Datenverarbeitung
Der Kunde willigt in die geschäftsnotwendige Verarbeitung seiner Daten ein; Vorstehendes gilt als Benachrichtigung gem. § 33 I BDSG. Zum Zweck der Entscheidung über die Begründung, Durchführung oder Beendigung eines Vertragsverhältnisses erhebt oder verwendet die Brauerei Wahrscheinlichkeitswerte, in deren Berechnung unter anderem Anschriftendaten einfließen.

X. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle gegenseitigen Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist Würzburg. Für die Entscheidung von Rechtsstreitigkeiten, auch solchen aus Wechseln, Schecks oder sonstigen Wertpapieren, ist das Gericht in Würzburg zuständig. Diese Bestimmungen gelten nur für die im § 38 I ZPO genannten Personen. Darüber hinaus sind die für Würzburg zuständigen Gerichte als zuständig vereinbart, wenn
a) der Kunde nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist;
b) Ansprüche im Wege des Mahnverfahrens geltend gemacht werden.

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Veranstalters:

Mit dem Erwerb der Eintrittskarte für die Veranstaltung "Würzburger Hofbräu Rock Giganten" am 08.09.2012 unterwirft sich der Erwerber und Eintrittskarteninhaber (Besucher) den nachfolgenden Vertragsbedingungen (AGB) des Veranstalters:

  1. Der Besucher erklärt ausdrücklich, Weisungen des Veranstalters, seiner Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen während der Dauer der Veranstaltung unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlung hat der Veranstalter das Recht, den Besucher ohne Rückerstattung des Eintrittspreises vom Veranstaltungsgelände zu verweisen.
  2. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung örtlich und/oder terminlich zu verlegen. Ein Rückerstattungsanspruch aus oben angeführtem Grund besteht nur bis zum Veranstaltungstermin. Bitte beachten Sie, dass die Vorverkaufsstelle bei Ausfall der Veranstaltung die VVK-Gebühr ganz oder teilweise als Bearbeitungsgebühr einbehält.
    Bei Absage der Veranstaltung erhält der Karteninhaber den Nennwert der Eintrittskarte gegen Rückgabe der Karte bei der Vorverkaufsstelle zurück, bei der er sie erworben hat. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Programmänderungen vorzunehmen. Dies stellt keinen Grund für eine Kartenrücknahme dar, es sei denn, dass ein wesentlicher Programmbestandteil (z.B. Headliner/Hauptact) geändert wurde. Im Übrigen ist eine Kartenrücknahme ausgeschlossen.
  3. Auf dem Veranstaltungsgelände und in der unmittelbaren Umgebung stehen keine Parkplätze zur Verfügung. Wir empfehlen die kostenlosen öffentlichen Parkplätze auf der Talavera. Das Parken erfolgt auf eigene Gefahr. Das Brauereigelände ist nach einem kurzen Fußweg von ca. 10 Minuten oder bequem mit den Straßenbahnlinien 2 und 4 (Haltestelle Wörthstraße) erreichbar.
  4. Das Recht, den Einlass aus wichtigem Grund gegen Rückerstattung des Karten-Nennwertes zu verwehren, bleibt vorbehalten. Dies gilt insbesondere für stark alkoholisierte Personen, Personen unter offensichtlichem Drogeneinfluss, Personen, die durch aggressives Verhalten auffallen und Personen die bereits Hausverbot haben.
    Beim Einlass finden Sicherheitskontrollen mit Leibesvisitationen statt. Das Mitbringen von Glasbehältern, Dosen, Getränken und Lebensmitteln, Permanentmarkern, Chemikalien, pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln, Waffen oder waffenähnlichen Gegenständen jeglicher Art, Sprengstoffen und ähnlichen Gegenständen, sowie Substanzen die dem Betäubungsmittelgesetz unterliegen, ist untersagt. Zuwiderhandlungen werden ggf. zur Anzeige gebracht und strafrechtlich verfolgt.
    Film-, Ton- oder Videoaufnahmen – auch für den privaten Gebrauch – sind grundsätzlich nicht gestattet und bedürfen der vorherigen ausdrücklichen und schriftlichen Genehmigung des Veranstalters.
  5. Das Betreten des Veranstaltungsgeländes erfolgt auf eigene Gefahr. Der Veranstalter haftet nicht für durch Dritte fahrlässig, grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden. Es gibt keinen Wiedereinlass. Bei Verlassen des Veranstaltungsgeländes verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit. Mit dem Betreten des Geländes erklärt sich der Besucher bereit, dass Foto-, Film- und Videoaufnahmen von ihm gemacht und in jedweder Weise genutzt und verwendet werden dürfen. Der Veranstalter ist nicht für verlorengegangene oder gestohlene Sachen verantwortlich.
  6. Während des Aufenthalts auf dem Veranstaltungsgelände ist ein Personalausweis oder ein ähnliches amtliches Ausweisdokument (z.B. Führerschein, Reisepass) immer mitzuführen. Der Besucher verpflichtet sich, das Jugendschutzgesetz (JuSchG) zu beachten. Zur Einhaltung des Jugendschutzgesetzes werden Ausweiskontrollen durchgeführt, um die Gäste auf Volljährigkeit zu überprüfen. Personen unter 16 Jahren ist der Zutritt zur Veranstaltung generell untersagt. Personen über 16 und unter 18 Jahren ist das Betreten der Veranstaltung nur gestattet, wenn sie einen amtlichen Altersnachweis (z.B. Personalausweis, Reisepass oder Führerschein – Schülerausweis, Bankkarte o.ä. werden nicht akzeptiert) am Einlass freiwillig als Pfand hinterlegen und diesen vor Mitternacht wieder abholen. Sollte mit dieser Regelung kein ausdrückliches Einverständnis bestehen, bitten wir vom Besuch der Veranstaltung abzusehen. Nichtaben des Altersnachweises nach Mitternacht zieht eine Anzeige beim Jugendamt nach sich.
  7. Bei Veranstaltungen dieser Art besteht aufgrund der Lautstärke Gefahr von möglichen Hör- und Gesundheitsschäden, für die der Veranstalter ausdrücklich nicht haftet. Wir empfehlen das Tragen von Gehörschutz bzw. raten bei Vorbelastung oder Bedenken vom Besuch der Veranstaltung ab.
  8. Aufgrund der aktuellen Gesetzeslage gilt in Bayern in Gaststätten, Diskotheken, Bierzelten, bei Hallenveranstaltungen und in öffentlichen Einrichtungen ein absolutes Rauchverbot. In allen umbauten Räumen auf dem Gelände herrscht daher ohne Ausnahme Rauchverbot. Wir bitten rauchende Gäste, die Außenbereiche vor der Halle zu nutzen.
  9. Den Hinweisen der Ordnungskräfte ist unbedingt Folge zu leisten. Das Betreten der Bühnenbereiche, sowie von abgesperrten Bereichen ist untersagt. Besucher, die Unruhe stiften, ausfällig werden, Anweisungen des Personals nicht Folge leisten, sich beleidigend, gewalttätig oder sonst wie ehrverletzend benehmen, erhalten sofortiges Hausverbot. Das Hausverbot wird auf Grundlage des Hausrechts durchgesetzt und beinhaltet ein sofortiges Entfernen de Besuchers vom Veranstaltungsgelände, bei Bedarf auch mit Hilfe der Polizei. Das Hausverbot wird in der Regel mündlich ausgesprochen und bei besonders schweren Fällen auch schriftlich ggf. per Einschreiben mitgeteilt. Grobe Verstöße wie z.B. Diebstahl, mutwillige Sachbeschädigung, Beleidigung, Körperverletzung und Hausfriedensbruch werden mit Hausverbot und Strafanzeige geahndet und der Täter wird für den verursachten Schaden unter Zuhilfenahme der Strafverfolgungsbehörden haftbar gemacht.
  10. Auf Schadensersatz wegen Vermögensschäden gleich aus welchem Rechtsgrund (Unmöglichkeit, Verzug, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss, unerlaubter Handlung usw.) haftet der Veranstalter nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Veranstalters, der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Diese Freizeichnung gilt nicht für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie für die Haftung wegen zugesicherter Eigenschaften.
  11. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Alleiniger Erfüllungsort für Lieferung, Leistung und Zahlung sowie Gerichtsstand sind Würzburg. Sollten einzelne Punkte dieser Bedingungen unwirksam sein, so wird hierdurch die Gültigkeit im Übrigen nicht berührt.